Information

5. Deutsche Bikepolo-Meisterschaft vom 25. bis 27. Juli 2014

Organisation
Bikepolo Köln 

Anfahrt
Adresse: SSB Oberhausen Lindnerstr. 2, 46149 Oberhausen


Die Sport- und Freizeitanlage
des Stadtsportbundes Oberhausen e. V. (SSB)
liegt direkt am Niederrhein-Stadion Oberhausen.

Von der Autobahn (A 42) kommend in die Lindnerstraße einbiegen. Auf der linken Seite gibt es Parkmöglichkeiten. 




Unterkunft
Zelten auf dem umzäunten Gelände oder Camping auf den Parkplätzen.
Auf dem Gelände gibt es sanitäre Anlagen und Duschen.
Hostel: Bspw. Hostel Veritas (3 km zum Court)

Versorgung 
Auf dem Gelände gibt es die Möglichkeit zu grillen. Außerdem gibt es einen Getränkestand, bei dem u.a. Bier vom Brauprojekt 777 verkauft wird.
Einkaufsmöglichkeiten: Route zum Aldi auf der Bottroper Straße 100 (2,5 km).
Am Samstag und Sonntag wird es am Morgen ein Frühstück geben (Müsli, Brötchen, Joghurt, Obst...).

Reparatur
Das Bike Syndikat wird wieder einen Reparaturstand aufbauen.


Haus- und Nutzungsordnung 
1.
Hausrecht
1.1
Das Hausrecht auf der Sport- und Freizeitanlage wird durch den SSB, seinen Verwaltern oder Beauftragten uneingeschränkt ausgeübt. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
1.2
Die Verwalter oder die Beauftragten können Teile oder die gesamte Sport- und Freizeitanlage aus Witterungs- oder sonstigen Gründen für unbespielbar erklären, sperren oder schließen. Sie können auch einzelne Personen oder Personengruppen von der Benutzung der Anlage ausschließen sowie Platzverweis und Hausverbot erteilen. Der Nutzer kann wegen solcher
Maßnahmen keine Ansprüche gegen den SSB geltend machen.
1.3
Werbung jeglicher Art und der Verkauf von Waren, insbesondere der Ausschank von Getränken oder die Abgabe von Speisen, dürfen in der Sportstätte nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis des SSB Oberhausen e. V. erfolgen.
2.
Benutzung der Sportstätte
2.1
Die Benutzung der Sport- und Freizeitanlage, deren Einrichtungen und Geräte geschieht auf eigene Gefahr.
2.2
Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb einer Gruppe muss eine verantwortliche
Aufsichtsperson anwesend sein, die befugt ist, für den Nutzer verbindliche Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben. Diese Aufsichtsperson hat für die Einhaltung dieser Haus- und Nutzungsordnung in dieser Gruppe zu sorgen.
2.3
Alle Nutzer haben die Anlage nach ihrem Aufenthalt im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen. Unrat, Müll usw. ist mitzunehmen und selbst auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Beachvolleyballfelder sind nach Nutzung vorschriftsmäßig zu harken.
2.4
Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen und das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb der Freizeit- und Sportanlage ist nicht gestattet. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen. Die Verwalter oder die Beauftragten des SSB Oberhausen e. V. können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen.
2.5
Glasflaschen, Gläser und andere zerbrechliche Glasprodukte sind auf der gesamten Anlage verboten. Getränke und andere Lebensmittel dürfen nur in unzerbrechlichen Materialien (Kunststoffflaschen, Tetra Pak, usw.) mitgebracht werden.
2.6
Hunde sind auf der gesamten Freizeit- und Sportanlage nicht zugelassen.
2.7
Zuwiderhandlungen gegen diese Haus- und Nutzungsordnung führen zu Platzverweis oder Hausverbot.
3.
Haftung
3.1
Der SSB Oberhausen e. V. übernimmt keine Haftung für Schäden, Unfälle und Verletzungen, sofern diese nicht infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner Verwalter oder Beauftragten entstanden sind. Auftretene Schäden und Unfälle sind dem Verwalter oder den Beauftragten der Sport- und Freizeitanlage unverzüglich zu melden.
3.2
Der Nutzer hat für die sichere Verwahrung seiner eingebrachten Sachen selbst zu sorgen. Für deren Abhandenkommen oder Beschädigung haftet der SSB Oberhausen e. V. nicht.
3.3
Der Nutzer dieser Anlage haftet dem SSB Oberhausen e. V. für alle Schäden, die aus Anlass seiner Nutzung an der Sportstätte, deren Einrichtungen oder deren Geräte schuldhaft verursacht werden.


Oberhausen, 1.7.2006
Der Präsident des Stadtsportbundes Oberhausen e. V.